AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Für alle Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen, Abweichungen davon oder mündliche Absprache bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  2. Angebote sind freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Lager. Berechnet werden die jeweils gültigen Katalog- und Angebotspreise zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
  3. Bestellerbedingungen erkennen wir nicht an. Verzicht auf diese Bedingungen liegt vor, wenn nicht innerhalb einer Frist von acht Tagen ein Widerspruch gegen unsere Bedingungen eingegangen ist.
  4. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis ca. 10 % vor. Rücktritt vom Vertrag ist bei Sonderanfertigungen und bei Kommissionsaufträgen (Artikel und Abmessungen außerhalb des jeweils gültigen Katalogs) nicht möglich. Mündliche Angaben über Ausführungen, Abmessungen und dgl. bedürfen deshalb zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  5. Die angegebenen Liefertermine sind annähernd. Zur Erfüllung des Auftrages können Teillieferungen durchgeführt werden. Auf höhere Gewalt zurückzuführende Umstände befreien uns von jeglicher Lieferverpflichtung. Bei Lieferverzögerung können Schadenersatzansprüche und Verzugszinsen in keinem Fall gegen uns geltend gemacht werden.
  6. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
  7. Jede Reklamation muss spätestens innerhalb acht Tagen nach Warenempfang schriftlich erfolgen. Es steht uns alsdann Rücknahme oder Ersatz der beanstandeten Ware frei. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Käufer nicht zu. Unsere Mitarbeiter des Außendienstes sind zur Rücknahme der Waren nicht berechtigt.
  8. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so sind wir berechtigt, nach vergeblichem Ablauf einer Nachfrist 25 % des Warenwertes als Schadensersatz zu fordern und im Übrigen vom Vertrag zurückzutreten.
  9. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung aller Fakturen. Bei Zahlung mit Schecks oder Wechseln gilt erst deren Einlösung samt Ersatz aller entstandenen Kosten und Zinsen als Tilgung. Bei laufender Geschäftsverbindung gilt vereinbart, dass beim Käufer vorhandene von uns gelieferte Ware bis zur Höhe unserer Saldoforderung – insoweit wird uns das Recht über die Verrechnung geleisteter Zahlungen zugestanden – in unserem Eigentum steht. In unserem Eigentum stehende Waren sind unentgeltlich für uns aufzubewahren. An uns abgetretene Forderungen sind unentgeltlich für uns einzuziehen und an uns abzuführen. Falls unsere Sicherheiten aus den vorstehenden Eigentumsvorbehalten wertmäßig unsere jeweilige Saldoforderung um mehr als 25 % übersteigen, verpflichten wir uns hiermit, auf Verlangen nach unserer Wahl Anteile in Höhe des übersteigenden Wertes freizugeben.
  10. Dem Käufer stehen gegen die Kaufpreisforderung keinerlei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltsrechte zu. Wird der fällige Kaufpreis trotz angemessener Nachfrist nicht bezahlt, sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren und die Zahlung von 25 % des Warenwertes als Schadenersatz oder eine Forderungsabtretung in Höhe unserer Forderung zuzüglich uns entstandener Kosten und Zinsen zu verlangen. Erfolgslose Inverzugsetzung wegen einer fälligen Rechnung bewirkt das Fälligwerden aller sonst noch offenen Rechnungen.
  11. Der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns gelieferter Ware ins Ausland darf nur mit unserer schriftlichen Genehmigung erfolgen.
  12. Zahlungen haben stets direkt an das von uns angeführte Konto zu erfolgen. Unsere Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zu leisten.
    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 12% zu verrechnen, zuzüglich € 8,50 für jedes Mahnschreiben, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
  13. Ungültigkeit einzelner Punkte berühren nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Ganzes. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unseren Verträgen, einschließlich solcher über ihr wirksames Zustandekommen, ist das Bezirksgericht Scheibbs, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.